Fahrzeuge, die mit Elektromotoren oder Verbrennungsmotoren ausgestattet sind (z.B. Segways), dürfen im Obus nicht mitgenommen werden. Ausgenommen davon sind Rollstühle (gemäß PT SLB/Obus Punkt 29.5.), „E-Bikes“ (gemäß PT SLB/Obus Punkt 29.3.) oder kleine, einspurige zusammengeklappte Scooter.
E-Scooter (einspurig)
Zusammengeklappte Scooter, auch solche mit elektrischem Antrieb (ausgenommen einspurige Elektroscooter mit Sattel oder Sitz) werden wie Gepäck behandelt (gemäß PT SLB/Obus Punkt 27.2.). Die Maße dürfen die Abmessung 90 cm x 60 cm x 40 cm nicht überschreiten.
Nicht zusammengeklappte Scooter, auch solche mit elektrischem Antrieb, sowie einspurige Elektroscooter mit Sattel oder Sitz gelten als Fahrrad (gemäß PT SLB/Obus Punkt 29.3.).
E-Scooter (mehrspurig)
Kleine, mehrspurige, offene, elektrisch angetriebene Leichtfahrzeuge mit Lenksäule, die nur den Fahrzeugführer befördern können, sind vom Transport ausgeschlossen, unberührt davon, ob diese die in Punkt 29.5. (PT SLB/Obus) genannten Abmessungen erfüllen.
Fahrräder
Die Mitnahme von Fahrrädern (gemäß PT SLB/Obus Punkt 2.13.) ist in der Zeit von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis Betriebsschluss sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erlaubt. Grundsätzlich dürfen zweirädrige, einsitzige Fahrräder auf der Heckplattform (Einstieg Tür 4) mitgenommen werden. Fahrräder können auch einen elektrischen Hilfsantrieb haben, wenn die Bauartgeschwindigkeit maximal 25 km/h beträgt. Der Fahrgast hat ausschließlich den für den Fahrradtransport gekennzeichneten Einstieg zu benützen. Er hat sein Fahrrad mit der vorgesehenen Haltevorrichtung zu sichern und so aufzustellen, dass der Fahrgastfluss nicht unnötig beeinträchtigt wird und die Sicherheits- und Meldeeinrichtungen für die Fahrgäste zugänglich bleiben. Bei Platzmangel bzw. wenn bereits drei Fahrräder vorhanden sind, ist die Mitnahme weiterer Fahrräder nicht zulässig. Kinderwägen werden vorrangig mitbefördert, und bei Platzmangel müssen Fahrräder ggf. wieder ausgeladen werden, um Kinderwägen Platz zu machen.
Die Entscheidung über die Mitnahme eines Fahrrades liegt im Ermessen des Salzburg Linien Verkehrsbetriebe GmbH - Mitarbeitenden.
Kinderwägen
Grundsätzlich werden Kinderwägen mitgenommen. Kinderwägen sind zu sichern und zu beaufsichtigen.